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35 Jahre Sandoz - Booster für den Gewässerschutz

01/11/2021

Vor genau 35 Jahren kam es zum Großbrand in dem Schweizer Chemie-unternehmen: Sandoz - aus dieser Katastrophe wurde ein Booster für den Gewässerschutz in Europa.


Von Comet Photo AG (Zürich) - Dieses Bild stammt aus der Sammlung der ETH-Bibliothek und wurde auf Wikimedia Commons im Rahmen einer Kooperation mit Wikimedia CH veröffentlicht. Berichtigungen und zusätzliche Informationen sind gern gesehen., CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=60755407

Dieses Bild der Comet Photo AG (Zürich) stammt aus der Sammlung der ETH-Bibliothek und wurde auf Wikimedia Commons im Rahmen einer Kooperation mit Wikimedia CH veröffentlicht. CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=60755407

Als Kind lebte ich mit meinen Eltern in Leverkusen am Rhein. Damals sagte man: “Wenn Du einen Film entwickeln möchtest, musst Du ihn nur für eine Viertelstunde in den Rhein legen - fertig!“ 

Die ebenfalls in Leverkusen ansässige Firma AGFA - damals einer der größten Hersteller analoger Filme - hat dies als allerdings entschieden dementiert. Diese Redeweise liefert trotzdem eine bildhafte Beschreibung über den Zustand des Rheins in den 70er Jahren:  Ein Abwasserkanal am Strom prosperierenden Industrien. Alle wussten es. Man konnten es sehen und riechen - und es wurde als unabänderlich hingenommen. Bis zu dem Ereignis vor 35 Jahren.

Der Brand in Schweizerhalle

An jenem Tag, am 1.11.1986 kam es in einem Lager des Chemieunternehmens Sandoz in Schweizerhalle bei Basel zu einem Großfeuer. 

Was dort brannte waren 1246 Tonnen unterschiedlicher, teils hochgiftiger Chemikalien, darunter Insektizide wie E 605 und andere Thiophosphorsäure-Ester, Herbizide, organische Quecksilber-Verbindungen und die leichtbrennbare Lösungsmittel Petrol und Isopar G - letztere dort illegal gelagert. 

Die Feuerwehr war zwar sofort zur Stelle, um den Brand zu löschen. Neben den Bemühungen das Feuer unter Kontrolle zu bekommen, waren die 160 Einsatzkräfte der Feuerwehr sehr darauf bedacht, umliegende Gebäude vor dem Übergreifen des Feuers zu schützen. Denn im Nebengebäuden lagerten Vorräte an metallischem Natrium und Phosgen. Letzteres wurde im ersten Weltkrieg als chemischer Kampfstoff eingesetzt und dient heute der Herstellung z.b. des Kunststoffs Polyurethan.

Durch die umfangreichen Löscharbeiten gelangten große Mengen des chemisch kontaminierten Löschwassers in den Rhein: Nach Ansicht von Experten insgesamt ca. 10 - 40 Tonnen, darunter ca. 150 - 200 kg Quecksilber. 

Der Vorgang an sich wäre vielleicht folgenlos geblieben, wenn sich der Fluß nicht über Nacht blutrot gefärbt hätte. Diese Verfärbung kam durch Rhodamin B zustande, einem ungiftigen Farbstoff.

Nur „harmloser Farbstoff“!

Genau darauf fokussierte die Kommunikation während der Löscharbeiten: die Anwohner wurden gewarnt und angewiesen, zuhause zu bleiben sowie Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Aussage des Sprechers der Basler Kantonspolizei lautete, es sei nun das Wichtigste, eine Panik zu verhindern. 

Jenseits der deutschen Grenze kamen die - spärlichen - Informationen erst mit einiger Verzögerung an: Es gab weder einen Informationsaustausch noch eine Kooperation bei derartigen Unglücken zwischen den beiden Nachbarländern. Die deutschen Behörden befanden sich zunächst in der Rolle des Zuschauers.

Die Wasserwerke rheinabwärts wurden erst am 3. November informiert. Die Trinkwassernahme entlang des Rheins wurde auf deutscher Seite für 3 Wochen ausgesetzt.

Dann wurde auf allen Seiten beschwichtigt: „Keine akute Gefahr“, „harmloser Farbstoff“, „absolut minimale Schäden“ lauteten auch Tage nach dem Vorfall die Aussagen zuständiger Politiker auf schweizer wie auf deutscher Seite.

Das Unternehmen selbst informiert die Öffentlichkeit nur scheibchenweise über Art und Menge der in Lager 956 gelagerten Chemikalien. 

Als die ersten im Rhein lebenden Fische bäuchlings trieben, hieß es, dass nur eine „ außerordentlich empfindliche Fischsorte zu Schaden gekommen“ sei. 

Eine Woche nach dem Vorfall war das Ausmaß des Chemieunfalls nicht mehr zu leugnen: Das Fischsterben erstreckte sich über ca. 400 km flussabwärts bis Mannheim. Das Ausmaß und die Folgen - das Fischsterben und Vogelsterben (noch Monate nach dem Vorfall) - führte zu massiver Betroffenheit und Wut. Bürger demonstrierten und machten ihrer Angst und ihrer Verärgerung über die Verschmutzung der Umwelt Luft.

Neben den akuten Reaktionen auf den Brand wie z.B. das Absaugen des Löschwasserschlammes vom Grund des Rheins und das Abtragen des verseuchten Erdreichs an der Brandstelle, erfolgten auf politischer Ebene erste Reaktionen.

Katastrophen politisieren

Katastrophen wie vor 35 Jahren im Lager des Chemieunternehmens Sandoz erschüttern. Derartige Ereignisse sind im günstigsten Fall aber auch Weichensteller für grundlegende Veränderungen - so auch hier. 

Die „Sandoz-Katastrophe“ steht ikonisch für die Geburtsstunde einiger nationaler und internationaler Regelungen zum Risikomanagement und der Europäischen Wassergesetzgebung. Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass diese Zuschreibung nicht ganz korrekt ist. 

Die Politisierung in der Zeit war mit mehreren großen Katastrophen verknüpft, die das gesellschaftliche Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit von Umwelt und Mensch schärften: die Chemieunfälle in Seveso und Bophal, dann Tschernobyl und schließlich der Unfall bei Sandoz.

Seveso

In der italienischen Ortschaft Seveso ereignete sich am 10.07.1976 ein Chemie-Unfall, bei dem die Chemikalie  2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-para-dioxin, eine hochgiftige, chlor-organische Verbindung freigesetzt wurde. Die Folgen waren dramatisch: 200 Menschen entwickelten eine „Chlor-Akne“, 3.300 Tiere verendeten auf den Weiden, der Ort Seveso wurde evakuiert und konnte nach 18 Monaten und erfolgter Dekontamination wieder besiedelt werden. Das Chemieunternehmen wurde geschlossen und unter hohen Sicherheitsvorkehrungen abgerissen. 

Der katastrophale Chemieunfall im norditalienischen Seveso im Juli 1976, bei dem große Mengen des hochgiftigen Dioxins freigesetzt wurde, war international zum Symbol der ersten Umweltschützer geworden: die Männer mit den weißen Schutzanzügen und den Atemmasken in Seveso waren überall präsent. 

Bhopal

In dem indischen Unternehmens Union Carbide India wurden Schädlingsbekämpfungsmittel hergestellt bis sich am 3. Dezember 1984 die Katastrophe von Bhopal ereignete. 

Die Fabrik lag inmitten eines Slums der Millionenstadt Bhopal und hatte die Produktion bereits in weiten Teilen eingestellt als sich das Unglück in den frühen Morgenstunden ereignete. Infolge von Reinigungs- und Wartungsarbeiten kam es zu einer chemischen Kettenreaktion in deren Folge Methylisocyanat entwich. Der gesamte Tankinhalt des schweren Gases drang über Überdruckventile nach außen und verteilte sich bodennah strömend in weniger als zwei Stunden.

Offiziellen Angaben zufolge starben bei dem Unglück unmittelbar 3.598 Menschen. Weitere 8.000 während der folgenden zwei Wochen und weitere - geschätzt - bis zu 500.000 Menschen erlitten zum Teil irreversible Gesundheitsschäden, dergestalt, dass man davon ausging, bei der chemischen Reaktion sei Kohlenoxiddichlorid (Phosgen) entstanden.

Tschernobyl und Sandoz

Das Jahr 1986 schließlich war der dramatische Höhepunkt in dieser Reihe der Umwelt-Katastrophen: Erst die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Frühjahr 1986 und im November schließlich Sandoz bei Basel. 

Und diese beiden haben etwas gemeinsam: 

  • Tschernobyl: Vor einer erhöhten Hintergrundstrahlung glaubte man, es würde nicht auffallen, wenn radioaktiver Graphit-Staub abgeblasen würde. Nun es fiel auf - und der Verursacher konnte zweifelsfrei festgestellt werden. 
  • Sandoz: wenigstens ein weiteres chemisches Unternehmen hatte die Sandoz-Katastrophe genutzt, um „unbemerkt“ schädliche Substanzen in die Umwelt freizusetzen. Auch hier konnte ein Verursacher festgestellt werden 

Sternstunden der technischen Forensik!

Katastrophen mobilisieren

Zutreffend ist, dass Katastrophen sehr häufig in der Lage sind, Menschen zu mobilisieren, Ressourcen - vor allem Geld - freizusetzen und den politischen Willen zu stärken, um fällige Veränderungsprozesse einzuleiten.

Für die umweltpolitischen Veränderungen in der Zeit besonders wichtig: die Seveso-II-Richtlinie, die länderübergreifende Störfallverordnung der Europäischen Gemeinschaft und das Wasserhaushaltsgesetz.

Aber der Reihe nach…

Die „Seveso-Richtlinie“

Die „Seveso-Richtlinie“ verpflichtet Unternehmen mitzuteilen, welche Stoffe gehandhabt, gelagert bzw. verarbeitet werden. Beschreibung der Anlagen und Prozesse, Anzahl der dort beschäftigten Personen muss kontinuierlich auf dem neusten Stand gehalten werden.

Vier Jahre vor der Sandoz-Katastrophe trat die Richtlinie 82/501/EWG als „Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften“ in Kraft, die so genannte „Seveso-Richtlinie“ oder kurz: Seveso 1. 

Dieses Ereignis gab den Anstoß für die Richtlinie 82/501/EWG. Titel der Richtlinie lautet: „Richtlinie des Rates vom 24.Juni 1982 über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten (82/501/EWG)“. Zwar gab es schon vor Seveso 1 gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene, nämlich das „BImSchG“ oder besser Bundes Immissionsschutz-Gesetz seit 1974, eine Internationale Regelung existierte bis dahin aber nicht.  

Seveso 1 forderte die Betreiber auf, „…die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die schwere Unfälle vermeiden und deren Folgen für Mensch und Umwelt begrenzen“, gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen, dass geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und das eigene Personal zur Vermeidung schwerer Unfälle ausgebildet und ausgerüstet ist. 

Betreiber werden verpflichtet Mitteilungen an die Behörden zu machen welche Stoffe gehandhabt werden, wieviel davon gelagert bzw. verarbeitet wird, Beschreibung der Anlagen und Prozesse, Anzahl der dort beschäftigten Personen… und schließlich die Verpflichtung, diese Mitteilungen kontinuierlich auf dem neusten Stand zu halten.

Nach weiteren Vorfällen in Mexico - City, Bhopal in Indien und letztlich Sandoz wurde Seveso 1 in den Jahren1987 und 1988 geändert und schließlich 1996 durch Seveso II (96/82/EG) ersetzt. Die aktuelle Version Seveso III trat 2012 in Kraft.

Die Störfallverordnung (StörfallV)

Mit der Länderübergreifenden Störfallverordnung wird der Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretender Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe geregelt. Sie gilt für alle Betriebsbereiche (z.B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfalle sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 

Wasserrecht ist Landesrecht. Mit dem Wasserhaushaltsgesetz soll ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der ein einheitliches Wasserrecht auf nationaler Ebene ermöglicht. Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie 2000 auf europäischer Ebene wurde angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis 2015 in einen qualitativ guten Zustand zu überführen.“

Das WHG wurde ursprünglich 1957 in Kraft gesetzt und ist aktuell in seiner Fassung von 2009 mit Änderung aus 2020 gültig. 

Das Bestreben des Gesetzgebers war immer, einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der eine einheitliches Wasserrecht auf nationaler Ebene ermöglicht. Auf Bundesebene wird das Wasserrecht durch das Regelungen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt, die Landeswassergesetze der Bundesländer ergänzen und konkretisieren das WHG.

Die „Europäische Wasserrahmenrichtlinie“

Auf EU - Ebene gilt seit 2000 die „Europäische Wasserrahmenrichtlinie“ (WRRL). Das BMU sagt dazu: 

„Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle vorhanden Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis 2015 in einen qualitativ "guten Zustand" zu überführen.“

Die nachfolgende Grafik zeigt, wie die Verbesserung des Gewässer-Zustandes erreicht werden soll:


Zyklus der Wasserrahmenrichtlinie - Ablauf der Bewirtschaftungszeiträume bis 2027

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie müssen in den Wassergesetzen der Mitgliedsstaaten verankert und umgesetzt werden. In Deutschland betrifft dies das Wasserhaushaltsgesetz, die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und die Grundwasserverordnung (GrwV).

Der Terminus „Guter Zustand“ fordert eine Bewertung des aktuellen Zustandes eines „Wasserkörpers“ und stellt dafür konkrete Kriterien in Form sogenannter Umweltqualitätsnormen (UQN) zur Verfügung. 

Die „Benutzung“ - oder „Bewirtschaftung“ - von Grundwasser- oder Oberflächenwasserkörpern hat nach dem WHG folgenden Prinzipien zu folgen:

Im Gesetzestext liest sich das so:

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2) (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer

(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass

(2) Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass

§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser

(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass

Das bedeutet, dass jede Benutzung eines Wasserkörpers diesen Ver- und Geboten folgen muss!

Als Benutzung gilt: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts 1) 2) (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

§ 9 Benutzungen

(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind

(2) Soweit nicht bereits eine Benutzung nach Absatz 1 vorliegt, gelten als Benutzungen auch

(3) Keine Benutzungen sind Maßnahmen, die dem Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 67 Absatz 2 dienen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie öffnete den Weg für eine Staaten-Übergreifende Wasserpolitik auf hohem Niveau mit dem Ziel, den Zustand aller Gewässer, ober- oder unterirdisch nachhaltig zu verbessern.

Stephan Schütze hockt direkt am Rhein bei Duisburg und betrachtet den Zustand des Ufers.

Stephan Schütze am Rhein bei Duisburg

Rückblick

Rückblickend wird bei der Analyse der Unglücke Eines offensichtlich: keines der Ereignisse wäre unabwendbar gewesen. 

Immer waren mehrere Fehler grundlegend für einen Vorfall. Viele davon teilweise über mehrere Jahre latent gefährlich aber ohne Konsequenzen. Bis dann eine kleine banale Handlung zur Katastrophe führt. Der Brandplatz beim schweizerischen Unternehmen Sandoz in der Schweiz galt noch 2016 als „belasteter Standort mit Überwachungsbedarf“.

1986 war ein auch für mich persönlich sehr ereignisreiches Jahr. Ich nahm mein (erstes) Studium auf: Verfahrenstechnik! 

Mit nun mehr als 30 Jahren Erfahrung im Rucksack - 15 davon als Sachverständiger Gutachter im Gerichtsauftrag - habe ich drei Dinge gelernt:

Und schließlich: Denken hilft!

Wenn Sie ein verfahrenstechnisches Problem lösen müssen oder ich Sie dabei unterstützen kann, die Dinge von Anfang an richtig zu machen, melden Sie sich gerne bei mir. 

Herzlich,

Stephan Schütze
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